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Hospizarbeit-Gifhorn
Haltung und Kommunikation in der Hospizarbeit

Im Rahmen eines Workshops, geleitet von Herrn Gerhard Stolz, Referent für Haltung und Kommunikation, haben wir (13 Teilnehmende) das Thema „Haltung und Kommunikation in der Hospizarbeit“ betrachtet. Ziel des Workshops war die Erarbeitung von Begriffen, die die Haltung und Kommunikation in der Hospizarbeit für uns wiedergeben und Bestandteil der ehrenamtlichen Tätigkeit sind.

Der theoretische Teil
Haltung von Mensch zu Mensch

Die innere Grundeinstellung prägt das Handeln und Denken eines jeden Menschen und damit auch die Haltung und Kommunikation in der Hospizarbeit. Hier werden wir von vielen viele Komponenten beeinflusst. Einige Punkte wurden dazu angesprochen.

Was ist ein Mensch wert?

Großen Einfluss auf die Haltung gegenüber einer Person hat die Frage: „Was ist mir der Mensch überhaupt wert, dass ich mich mit ihm beschäftige“

Beispiele:

  • Was kostet meine Zeit?
  • Wie beeinflussen meine Gefühle den Wert?
  • Wann lohnen sich Investitionen in einen Menschen?

Kommunikation

Hierbei geht es immer um Sprache und Bewegung des Senders (was ist gemeint) und Wahrnehmung des Empfängers (was wird verstanden). Das Erbgut und die Erfahrung im Leben eines Menschen haben einen großen Einfluss auf die Wahrnehmung und Interpretation von Gesagtem oder Getanem. Dadurch bildet sich im Laufe des Lebens bei jeder/jedem eine innere Landkarte, an der sich orientiert und mit der bewertet wird.
 

Was bedingt die eigene Definition von Haltung?

Sie entsteht aus:
  • Informationen
  • aktivem Zuhören (was erlernt werden muss)
  • Will ich es überhaupt verstehen?
  • Werte wie Achtsamkeit oder Danksagung
  • Schuld („hätte ich es erkennen müssen?“)
  • Scham, wenn meine persönlichen Grenzen verletzt werden
  • Lernbereitschaft
  • Was erwarten oder denken andere von mir?
  • u.v.m.

Haltung bewahren oder die Fassung verlieren

Nachdem der Begriff „Haltung“ betrachtet wurde, ging es nun um die Frage, wann Haltung bewahrt und wann die Fassung verloren wird.

Ein treffendes Beispiel kam dabei von Herrn Stolz. Er vergleicht die Fassung des Menschen mit der Fassung einer Glühbirne. Je weiter man sie hochschraubt, um so näher kommt man der Gefahr, dass sie die Fassung verliert und es dunkel wird. Darum sollte man im Leben Anzeichen des „Hochschraubens“ erkennen lernen, sich beobachten, um rechtzeitig reagieren zu können.

Die Gruppenarbeit

Was brauche ich für eine Haltung in der Hospizarbeit?

Nach dem theoretischen Teil wurden in Gruppenarbeit Begriffe zum Thema Haltung auf Karten notiert und anschließend rückseitig beschrieben, welche Bedeutungen diese Begriffe für andere haben könnten.

Wie wird ein Begriff verstanden?

Begriffe sind mit eigenen Werten behaftet und werden dadurch oft unterschiedlich verstanden. Begriffe in der Hospizarbeit wie Nächstenliebe, Demut, Abgrenzung, Empathie, Nähe und Distanz, Resonanz… können unterschiedlich interpretiert werden und dann zu Missverständnissen führen.

Das Ergebnis der Gruppenarbeit

Ursprünglich 24 Karten mit Begriffen zur Haltung wurden in mehreren Diskussionsrunden auf die sechs Begriffe, auf die wir uns gemeinsam verständigen konnten, reduziert. Die Begriffe sind:

  • Empathie – Einfühlungsvermögen
  • Zuhören und Aushalten
  • Selbstfürsorge
  • Verlässlichkeit
  • Respekt
  • Innere Balance – Ausgeglichenheit und Stärke

Das sind unsere sechs Begriffe zur Haltung in der Hospizarbeit. In einem Workshop mit anderer Besetzung werden vielleicht andere Begriffe benannt.

Ich habe die Erkenntnis gewonnen, dass man bei Diskussionen öfter hinterfragen sollte, was eigentlich mit einem Begriff gemeint ist, auch wenn man dann vielleicht zur Antwort bekommt: „Na, das weiß doch jeder“.

Zum Abschluss

Eine Reflektion der Haltung

Eine Reflektion der eigenen Haltung sollte in der Hospizarbeit immer wieder durchgeführt werden.
  • Warum rede/handele ich?
  • Welche Motivation habe ich?
  • Mit oder über wen reden wir?
  • Führe ich einen Monolog oder Dialog?
  • Welche Infos in Wort und Ausdruck sende ich?
  • Wieviel ist mir der andere wert?
  • u.v.m.

Mit einer Abschlussrunde ging der Workshop zu Ende und wir waren alle der einhelligen Meinung, dass es sehr informativ und kurzweilig war und zum Nachdenken über die eigene Haltung angeregt hat.

Wie schon so oft kam das leibliche Wohl bei unseren Veranstaltungen nicht zu kurz. Es gab eine leckere vegetarische Kartoffelsuppe und zum Kaffee selbstgebackenen Kuchen.

Fotos und Text: Christine Zecchino (ehrenamtliche Begleiterin)

Herzschrittmacher und Defibrillator im Sterbensprozess

Am 25.September 2025 fand wieder ein Ehrenamtsabend im Veranstaltungsraum des Hospizhaus Gifhorn statt. Für das spannende Thema „Defibrillatoren und Herzschrittmacher  - Therapien in der palliativen Medizin“ konnten wir als Referenten den Kardiologen Herr Dr. med. Andreas Libner gewinnen.

Zu Beginn des Vortrages gab es einige allgemeine Informationen. Nach einer in diesem Jahr erschienenen Statistik wurden 2023 rund 75.000 Herzschrittmacher und 20.000 Defibrillatoren implantiert. Der erste Herzschrittmacher kam im Jahr 1958 in Schweden zum Einsatz. Der erste Einsatz eines Defibrillators erfolgte im Jahr 1980 in den USA. Ein Herzschrittmacher wird bei einem Puls < 40 Schläge / min oder Pausen > 3,0 sec. eingesetzt. Ein Defibrillator kommt bei Kammerflimmern mit mehr als 200 Schlägen / min zum Einsatz. Durch den Schock des Gerätes normalisiert sich dann der Herzschlag wieder.

Befindet sich der Mensch nun am Lebensende, muss man sich die Frage stellen, wie man bei den herzunterstützenden Geräten vorgehen kann und ob ein Abschalten sinnvoll und möglich ist. Generell können beide Varianten abgeschaltet werden.
Allerdings würde das beim Herzschrittmacher zu einem sofortigen Tod führen und damit unter die verbotene aktive Sterbehilfe fallen. Darum werden Herzschrittmacher auch nicht abgeschaltet. Es hat sich aber gezeigt, dass trotz Herzschrittmacher der gestartete Sterbeprozess, wenn überhaupt nur minimal, nicht verlängert wird.
Anders ist die Situation beim Defibrillator. Diese Geräte dürfen abgeschaltet werden, da der Mensch weiterleben kann und es sich somit nicht um aktive Sterbehilfe handelt.

Dabei gibt jedoch juristisch einiges zu bedenken. Ein Abbruch kann nur mit der Einwilligung des Patienten erfolgen und muss schriftlich vorliegen. Darum ist es sinnvoll, sich als Patient im Vorfeld über die Problematik zu informieren und seinen Willen in einer Patientenverfügung zu dokumentieren.

Für einen Abbruch der Behandlung muss der Zustand des Sterbens vorliegen. Das Abschalten erfolgt dann durch den behandelnden Kardiologen in der Regel durch ein Programmiergerät in der Praxis oder im Krankenhaus, kann aber auch im Notfall durch einen starken Ringmagneten durchgeführt werden. Ist der sterbende Mensch nicht mehr ansprechbar oder bewusstlos und liegt keine Patientenverfügung vor, muss ein Gespräch mit den Angehörigen stattfinden, um den Wunsch zu erfragen und zu dokumentieren. Dabei wäre eine Zusammenarbeit von Kardiologen, Palliativmedizinern und Vertretern der medizinischen Ethik wünschenswert.

Zusammenfassend kann man sagen, dass Herzschrittmacher und Defibrillator das Sterben nicht aufhalten können.


Es war ein sehr interessanter Vortrag und viele Fragen wurden anschließend noch von Dr. med. Andreas Libner beantwortet.

Regionaltreffen der Vorstände

Am 09.09.2025 haben sich die Vorstände aus neun ambulanten Hospizvereinen der Region auf Einladung unseres Vereins zu einem Treffen im Hospizhaus Gifhorn zusammengesetzt.

Nach den Berichten aus den Vereinen war ein Hauptthema der Regionalfachtag für Ehrenamtliche 2026 auf Burg Warberg. Weitere Themen über den Bedarf eines Schutzkonzeptes als Prävention für sexualisierte Gewalt und die Kooperation SONne wurden an diesem Abend diskutiert und Meinungen dazu ausgetauscht.

Aber auch an das leibliche Wohl wurde mit Häppchen und Getränken gedacht. Die Treffen sollen zukünftig jährlich stattfinden, das nächste Mal in Helmstedt.

  1. Spende Friedwald
  2. Essen und Trinken
  3. Spende Harley
  4. SONne und Kindertrauer

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