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Denke daran, dass etwas, was du nicht bekommst, manchmal eine wunderbare Fügung des Schicksals sein kann.

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Protokoll MV 2025

Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 13.11.25 finden Sie unter Protokolle

Schützengesellschaft Vordorf spendet

Bei der Schützengesellschaft Vordorf gibt es im Rahmen des Schützenfestes seit einigen Jahren eine schöne Tradition. Wer beim Antreten zu spät kommt oder die Kleiderordnung nicht einhält, muss eine Strafe von mindestens 5 € zahlen. Die Summe kann aber beliebig aufgestockt werden.
Da im Vorfeld bekannt ist, wer den Betrag bekommen soll, legen es die Teilnehmenden auch darauf an, „Fehler“ zu machen, um so den Spendenbetrag zu erhöhen. Einige Schützen hatten Latschen beim Umzug an, die Krawatte fehlte oder was sonst noch alles möglich ist, um gegen die Kleiderordnung zu verstoßen.

So kamen in diesem Jahr 1.140 € zusammen, die beim Katerfrühstück eingesammelt wurden und uns am 23. Oktober 2025 im Rahmen eines Kaffeetrinkens in der Geschäftsstelle übergeben wurde. Wir bedanken uns herzlichst bei allen, die für unseren Verein „Fehler“ gemacht haben.

Klönfrühstück – das 2.

Bei aktuell 79 ehrenamtlich Begleitende in unserem Verein bleibt es nicht aus, dass man nicht alle persönlich kennt. Man trifft einige zwar bei Fortbildungen, Supervisionen und diversen Arbeitsgruppen, hat dabei aber selten die Gelegenheit und Zeit zu einem persönlichen Gespräch. Für diesen Zweck wurde das Klönfrühstück, das zweimal im Jahr stattfinden wird, ins Leben gerufen.

Am 25. Oktober 2025 hatten alle ehrenamtlich Begleitenden zum zweiten Mal die Möglichkeit, sich im Seminarraum des Hospizhauses Gifhorn zu treffen. Neunzehn Frauen und zwei Männer waren der Einladung gefolgt. Es wurde lecker gefrühstückt und viel miteinander geredet. Manchmal hörte man leise die Nachfrage „Wer ist das denn?“. Das zeigte uns, dass das Klönfrühstück genau der richtige Gedanke ist, um Menschen zu treffen, die genau wie man selbst, für dieses Ehrenamt brennen.

Nach zwei Stunden waren alle gesättigt, alle Gespräche geführt und es wurde gemeinsam aufgeräumt. Es war ein gelungener Samstagvormittag. Da waren sich alle einige.

Strukturen der palliativen Versorgung verständlich erklärt

Immer wieder erhalten wir Anfragen mit der Bitte, unseren Verein mit unserem Angebot vorzustellen. Am 23. Oktober 2025 war es wieder so weit. Frau Baderschneider (Koordinatorin) und Frau Kieschke (ehrenamtliche Begleiterin) waren auf Einladung des Besuchskreises der ev. Kirchengemeinde Knesebeck bei einem Treffen. Vorgestellt wurden
  • die Strukturen der palliativen Versorgung im Landkreis Gifhorn
  • Wer kann wann welche Leistung in Anspruch nehmen?
  • Welche Angebote hat unser Verein?
  • Wie läuft eine Begleitung ab?
  • Was sind die Inhalte des Vorbereitungskurses, wenn man im Verein tätig werden möchte?

Das Publikum war sehr interessiert und hatte viele Fragen.

Anschließend erzählte Frau Kieschke von ihrer Tätigkeit als Sterbebegleiterin und berichtete auch von ihrer Unterstützung bei dem einmal monatlich stattfindenden Trauercafé`. Auch hierzu gab es viele Nachfragen.

Wir hoffen, dass durch diese Vorträge die Angebote unseres Vereins im Landkreis bekannter werden und dadurch viele betroffene Familien eine Unterstützung in ihrer Notlage bekommen können.

Ein Sparschwein wurde geleert

Am 14. Oktober 2025 hat der Seniorenkreis Boldecker Land bei einem gemütlichen Treffen sein Sparschwein geleert und uns zu einer Spendenübergabe eingeladen. Die gesparte Summe in Höhe von 300 € wurde aufgeteilt. Dabei erhielten je 150 € das Tierheim Wolfsburg und unser Verein, hier mit der Verwendung für die Kinderhospizarbeit.
Wir möchten uns von ganzem Herzen bedanken.

Foto: Seniorenkreis Boldecker Land

Gut zu wissen

Eine kurze Aufstellung, wo man Hilfe und Unterstützung finden kann.

Palliativ-Netz Gifhorn e.V.

  • Ambulante Palliativpflegerische Betreuung

Eine fortschreitende Erkrankung erfordert oft eine intensive und spezielle Pflege. Die Fachpflegekräfte in der Palliativarbeit sind eigens ausgebildet und besitzen spezielle Kenntnisse, um auf die besonderen Bedürfnisse und Anforderungen sterbender Menschen angemessen eingehen zu können.

  • Ambulante Palliativmedizinische Betreuung

Das Ziel der ärztlichen Betreuung liegt darin, durch den Einsatz hochwirksamer Medikamente Schmerzen und andere krankheitsbedingte Symptome so weit wie möglich zu lindern und damit die Lebensqualität bis zum Schluss zu erhalten.

Bei Bedarf - Kontaktaufnahme über das Palliativ-Netz Gifhorn e.V.. Eine Anmeldung zur SAPV durch den Hausarzt ist hierbei Voraussetzung.

SAPV = Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

AMBULANTE HOSPIZARBEIT GIFHORN e.V.

  • Ambulante psychosoziale Betreuung

Damit ist die umfassende emotionale Unterstützung des sterbenden Menschen und seiner An- und Zugehörigen gemeint. Alle ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleiter in der ambulanten Hospizarbeit haben stets den ganzen Menschen im Blick und stehen beim Erleben und Verarbeiten der Gefühle zur Seite, die in Zusammenhang mit der Erkrankung und dem bevorstehenden Tod auftauchen. Eine Anmeldung zur SAPV ist nicht erforderlich.

Bei Bedarf - Kontaktaufnahme über den Verein.

Hospizhaus Gifhorn

  • Stationäre palliative und psychosoziale Betreuung

Das stationäre Hospiz richtet sich an Menschen, deren ambulante Versorgung zu Hause aufgrund einer unheilbaren Erkrankung auch mit externer Unterstützung (z.B. Hausarzt, Pflegedienst, SAPV-Team, ambulanter Hospizdienst) nicht mehr gewährleistet werden kann. Es steht allen Menschen unabhängig von Nationalität, Religion oder Vermögenssituation offen. Voraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist, dass die Patientin bzw. der Patient an einer fortschreitenden Erkrankung leidet, bei der eine Heilung ausgeschlossen ist.

Bei Bedarf - Kontaktaufnahme über das Hospizhaus. Eine ärztliche Verordnung muss vorliegen.

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