Schützengesellschaft Vordorf spendet

So kamen in diesem Jahr 1.140 € zusammen, die beim Katerfrühstück eingesammelt wurden und uns am 23. Oktober 2025 im Rahmen eines Kaffeetrinkens in der Geschäftsstelle übergeben wurde. Wir bedanken uns herzlichst bei allen, die für unseren Verein „Fehler“ gemacht haben.
Klönfrühstück – das 2.
Bei aktuell 79 ehrenamtlich Begleitende in unserem Verein bleibt es nicht aus, dass man nicht alle persönlich kennt. Man trifft einige zwar bei Fortbildungen, Supervisionen und diversen Arbeitsgruppen, hat dabei aber selten die Gelegenheit und Zeit zu einem persönlichen Gespräch. Für diesen Zweck wurde das Klönfrühstück, das zweimal im Jahr stattfinden wird, ins Leben gerufen.
Am 25. Oktober 2025 hatten alle ehrenamtlich Begleitenden zum zweiten Mal die Möglichkeit, sich im Seminarraum des Hospizhauses Gifhorn zu treffen. Neunzehn Frauen und zwei Männer waren der Einladung gefolgt. Es wurde lecker gefrühstückt und viel miteinander geredet. Manchmal hörte man leise die Nachfrage „Wer ist das denn?“. Das zeigte uns, dass das Klönfrühstück genau der richtige Gedanke ist, um Menschen zu treffen, die genau wie man selbst, für dieses Ehrenamt brennen.
Nach zwei Stunden waren alle gesättigt, alle Gespräche geführt und es wurde gemeinsam aufgeräumt. Es war ein gelungener Samstagvormittag. Da waren sich alle einige.

Strukturen der palliativen Versorgung verständlich erklärt

- die Strukturen der palliativen Versorgung im Landkreis Gifhorn
- Wer kann wann welche Leistung in Anspruch nehmen?
- Welche Angebote hat unser Verein?
- Wie läuft eine Begleitung ab?
- Was sind die Inhalte des Vorbereitungskurses, wenn man im Verein tätig werden möchte?
Das Publikum war sehr interessiert und hatte viele Fragen.
Anschließend erzählte Frau Kieschke von ihrer Tätigkeit als Sterbebegleiterin und berichtete auch von ihrer Unterstützung bei dem einmal monatlich stattfindenden Trauercafé`. Auch hierzu gab es viele Nachfragen.
Wir hoffen, dass durch diese Vorträge die Angebote unseres Vereins im Landkreis bekannter werden und dadurch viele betroffene Familien eine Unterstützung in ihrer Notlage bekommen können.
Ein Sparschwein wurde geleert

Foto: Seniorenkreis Boldecker Land
Gut zu wissen
Eine kurze Aufstellung, wo man Hilfe und Unterstützung finden kann.
Palliativ-Netz Gifhorn e.V.
- Ambulante Palliativpflegerische Betreuung
Eine fortschreitende Erkrankung erfordert oft eine intensive und spezielle Pflege. Die Fachpflegekräfte in der Palliativarbeit sind eigens ausgebildet und besitzen spezielle Kenntnisse, um auf die besonderen Bedürfnisse und Anforderungen sterbender Menschen angemessen eingehen zu können.
- Ambulante Palliativmedizinische Betreuung
Das Ziel der ärztlichen Betreuung liegt darin, durch den Einsatz hochwirksamer Medikamente Schmerzen und andere krankheitsbedingte Symptome so weit wie möglich zu lindern und damit die Lebensqualität bis zum Schluss zu erhalten.
Bei Bedarf - Kontaktaufnahme über das Palliativ-Netz Gifhorn e.V.. Eine Anmeldung zur SAPV durch den Hausarzt ist hierbei Voraussetzung.
SAPV = Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
AMBULANTE HOSPIZARBEIT GIFHORN e.V.
- Ambulante psychosoziale Betreuung
Damit ist die umfassende emotionale Unterstützung des sterbenden Menschen und seiner An- und Zugehörigen gemeint. Alle ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleiter in der ambulanten Hospizarbeit haben stets den ganzen Menschen im Blick und stehen beim Erleben und Verarbeiten der Gefühle zur Seite, die in Zusammenhang mit der Erkrankung und dem bevorstehenden Tod auftauchen. Eine Anmeldung zur SAPV ist nicht erforderlich.
Bei Bedarf - Kontaktaufnahme über den Verein.
Hospizhaus Gifhorn
- Stationäre palliative und psychosoziale Betreuung
Das stationäre Hospiz richtet sich an Menschen, deren ambulante Versorgung zu Hause aufgrund einer unheilbaren Erkrankung auch mit externer Unterstützung (z.B. Hausarzt, Pflegedienst, SAPV-Team, ambulanter Hospizdienst) nicht mehr gewährleistet werden kann. Es steht allen Menschen unabhängig von Nationalität, Religion oder Vermögenssituation offen. Voraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist, dass die Patientin bzw. der Patient an einer fortschreitenden Erkrankung leidet, bei der eine Heilung ausgeschlossen ist.
Bei Bedarf - Kontaktaufnahme über das Hospizhaus. Eine ärztliche Verordnung muss vorliegen.